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Muss man rechtliche Dinge beachten?

Welche rechtlichen Dinge sind zu beachten?

14.04.2009 JB. Es stellt sich für mich die Frage, welche rechtlichen Dinge zu beachten sind. Generell ist es so, das Windkraftanlagen nur in sog. "Windvorranggebieten" gebaut werden dürfen. Doch halt, wem stört das? Niemandem, denn diese Regelung bezieht sich nur auf die riesengroßen Windräder.

Bauvorschriften?

Generell - informieren Sie sich ggf. - gilt für kleine Windräder kein spezielles Gesetz (Stand 2008). Es gilt quasi das Recht, welches auch für die Fahnenmasten angewandt wird. Sinngemäss besagt dies nach meinen Informationen (Angaben ohne Gewähr) das man im Prinzip alle Objekte auf dem eigenen Grundstück errichten kann, wenn keine spezielle Baugenehmigung, bzw. Baubewilligung erforderlich ist. Das ist bei den kleinen Windkraftanlagen der Fall, also es ist keine Erlaubnis nötig, diese aufbauen zu dürfen. Generell darf man also Masten aufbauen, die eine Höhe von bis zu 10 Meter haben. Auch ist es üblicherweise erlaubt, KWKAs auf Hausdächern zu montieren. Die Rotorfläche sollte 40 m2 (was irre viel ist) NICHT überschreiten. Klar ist letztlich; wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter (gute Nachbarschaft vorrausgesetzt). Wenn man also keine Behörde einschaltet, muss auch keine Behörde aktiv werden. Sollte - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann nachträglich eine Behörde eingeschaltet werden, von wem auch immer, kann in aller Regel immer noch eine Genehmigung erreicht werden. Wird die Behörde jedoch nicht gefragt, macht man ihr dann auch keine Arbeit....

Statische Sicherheit, Stabilität

Grundsätzlich versteht es sich von selber, dass man bedenken muss, dass speziell bei stürmischem Wetter ganz erhebliche Kräfte an den Mast zerren. Es ist wichtig, das der Windkraftgenerator, die Windkraftanlage (WKA) sehr sicher und stabil befestigt wird. Es ist schlicht peinlich, wenn das "Ding" bei Sturm runter fällt. Mal ganz davon abgesehen, das im schlimmsten Falle sogar Menschen durch herabfallende oder umherfliegende (Rotor)Teile verletzt werden können. Also, da bitte drauf achten. Wichtig ist auch ein funktionierendes Bremssystem. Min. ein elektrisches, besser zusätzlich noch ein mechanisches Bremssystem.

Elektrische Sicherheit

Bei kleinen Anlagen, die z.B. auf 12 V Basis lediglich einen Akku laden, besteht überlicherweise keine nennenswerte Gefahr. Sollten Sie keine extra für diese Zwecke vorgesehenen Blei-Gel Akkus verwenden, sondern vielleicht vorhandene Autobatterien, oder LKW Batt. so ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten. Die Gase der Batt. können bei Funkenflug zu einer sehr unangenehmen und heftigen Explosion führen. Selbstverständlich sollten Sie es in keinem Fall vermeiden, Ihre Windkraftanlage elektrisch zu erden. Sollte das Unerwartete, das Unwahrscheinliche geschehen und der Blitz einschlagen, ist es natürlich peinlich, Ihrer Versicherung gegenüber dies und jenes erklären zu müssen. Also, Den Mast der Anlage sorfältig erden, dann kann auch keine Versicherung nörgeln.

bei Netzeinspeisung

Bei etwas größeren WKA (z.B. Rotordurchmesser ab ca. knapp 2 Meter, dann meist mit Netzeinspeisung) ist darauf zu achten, dass bei einer evlt. Netzeinspeisung in das Hausnetz (dazu gleich mehr) alle Kabel sorgsam und möglichst nach VDE Norm verlegt und verkabelt werden. Bedenken Sie, dass hier generell Lebensgefahr bestehen kann. Generell ist auch bei einer Netzeinspeisung, wofür freilich ein speziell dafür vorgesehener Netzeinspeisewechselrichter nötig ist, keine Erlaubnis von irgend jemandem erforderlich, somit auch nicht von Ihrem Stromanbieter. Sollte dieser etwas erfahren, und sich "quer" stellen, bieten Sie freundlich den Stromwechsel zu einem anderen Anbieter an, und verweisen Sie darauf das Sie den Beschwerdevorfall ggf. an die örtlichen und webbasierten Zeitungen weiter leiten werden....

...es ist zwar so, dass Sie zwar in Ihr Hausnetz einspeisen, und damit theoretisch auch in das öffendliche Stromnetz, jedoch speisen Sie generell (bei einer KWKA) recht wenig Energie ein, die Ihr Haus überhaupt nicht verlässt. Der Grund liegt darin, dass Sie in Ihrem Haushalt üblicherweise zu jedem Zeitpunkt mehr Energie benötigen, als Ihr Windrad liefern kann. Lediglich Nachts, wenn Sie sehr wenig elektrische Energie benötigen, und z.B. ein Sturm oder sehr starker Wind weht, wird eine Situation eintreten, in der Sie mehr Energie erzeugen, als Sie benötigen.

Was ist mit Vergütung und dem Zähler?

Generell bekommen Sie für das Einspeisen von Windstrom praktisch keine Vergütung. Der Aufwand lohnt sich nicht, weil Windstrom, zumal von kleinen Anlagen, praktisch nicht subventioniert wird, wie das z.B. bei Photovoltaikanlagen der Fall ist. Immer wenn man weniger für den eingespeisten Strom bekommt, als man selber bezahlen muss, wird man eben nicht offiziell einspeisen, sondern seinen Strom selber "verbrauchen". In der Praxis bedeutet das, dass Ihr Hausdrehstromzähler um genau den Faktor langsamer läuft, wie Ihr Windrad einspeist. Bei dem obigen Beispiel (Nachts, und Sturm) kann es daher im Extremfall dazu führen, dass Ihr Hauszähler stehen bleibt, oder sogar rückwärts läuft. Über all diese Dinge sollten Sie sich keine weiteren Gedanken machen.

Wechselrichtertechnik

Nochmal kurz zurück zum Netzeinspeisewechselrichter. Diese Geräte sind ganz erheblich teurer als "normale" Wechselrichter. 500 Watt Wechselrichter mit "sinusähnlicher" Kurvenform (meist Recheck mit Puls-Pause) der Ausgangsspannung bekommen Sie (Stand 2008) schon für um die 50,- Euro. Diese Geräte können nicht in das Netz einspeisen. Normalerweise können mit diesen Wechselrichtern alle Verbraucher bis zur entsprechenden Leistungsklasse betrieben werden. Diese Art Wechselrichter sind technisch recht einfach aufgebaut, und daher sehr billig, sie werden "wie Sand am Meer" angeboten. Vereinzelt kann es zu Störungen oder Problemen kommen, weil manche Verbraucher eine einwandfreie Sinuskurve benötigen. Diese Geräte werden meist von einem 12 V oder 24 V Akku betrieben.

schon etwas besser: Sinuswechselrichter

Eine Stufe höher sind die sog. "sinuskurvenform" Welchselrichter angesiedelt. Diese liefern bereits eine 100% einwandfreie Sinuswechselspannung, die min. genauso gut ist, wie die "original Sinusspannung vom Netzbetreiber. Aber auch diese Geräte können nicht einspeisen. 500 Watt Geräte dieser Art liegen preislich bei ca. 250,- Euro (Stand 2008). Diese Geräte sind technisch hochwertiger und komplizierter, daher auch deutlich teurer. Alle Verbraucher bis zur Leistungsgrenze (teilweise 100% Kurzzeitüberlastfähig) können mit diesen Wechselrichtern betrieben werden. Diese Geräte werden meist von einem 12 V oder 24 V Akku betrieben.

Einspeisewechselrichter

Zuletzt die Gruppe der "Netzeinspeisewechselrichter". Diese sind technisch noch komplizierter aufgebaut und somit auch noch teurer. 500 Watt Geräte kosten ca. (Stand 2008) 700,- Euro. Diese Wechselrichter arbeiten anders, da sie ja die Energie in ein vorhandenes Netz einspeisen. Das Netz wird dabei ständig überwacht, der Wechselrichter (WR) syncronisiert sich mit dem Netz, und speist die Energie in das (Haus)Netz ein, und ggf. von dort - je nach Menge der Einspeisung - weiter in das öffendliche Stromnetz. Sollte das (öffentliche) Stromnetz und damit das Hausnetz ausfallen, wird dies detektiert, und es erfolgt keine weitere Einspeisung mehr. Nach Rückkehr des Netzes wird autom. wieder eingespeist. Diese Geräte haben einen MPP Tracker integriert, welcher auf Photovoltaikanlage oder auf Windkraftanlage eingestellt ist. Es wird also immer die volle zur Verfügung stehende Energie eingespeist. Diese Geräte werden also direkt von einer PV Anlage oder von einer WKA (Windkraft) mit Energie versorgt. Es wird kein Akku benötigt.

Kostenübersicht Wechselrichter (Stand 2008)

Ergänzende Links