Sie sind hier:

Harrisburg, der Beinaheunfall

gegen Atomkraft

Arbeitgeber gibt keine Arbeit

Castortransport 2006

Arbeitsplätze Alternative Energie

Kernfusion: keine Lösung

BMU ohne Atomstrom

Ölpipeline gekappt

Druckmittel (Erd)Öl

Die Schmiergeldlobby

Klimaschutz ist nötig

Der Zwischenfall in Krsko

Der AKW GAU von 1986

Castortransport 2008

Barack Obama

Unwort: Abwrackprämie

Die Europawahl 2009

23 Jahre Tschernobyl

Milchbauerstreik in Brüssel

Drosseln von Benzinrollern

Bundestagswahl 2009: Betrug?

Umweltbank fährt elektrisch

Inbetriebnahme PV Anlage

Klimagipfel in Kopenhagen

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Wichtige AKW Info

Kommentar abgeben

Neues bei sonne-24

Gästebuch

Impressum

Kontakt

Sitemap / Inhalt

Machen Sie mit

Seite bewerten

Seite empfehlen

Inbetriebnahme ohne Netzbetreiber möglich!

28.10.2009 bmmh - Wer eine PV Anlage ans Netz bringen möchte, kennt das "Problem"; das muss noch schnell vor Jahresende geschehen. Denn "angeblich" muss eine Anlage bis zum 31.12. eines Jahres an Netz gehen, um die optimale, also jeweils höchste Vergütung zu erhalten. Doch stimmt das alles überhaupt?

Die "Problematik" - die keine ist!?

Wer eine PV Anlage ans Netz bringt, bekommt für jedes Jahr eine gewisse Summe - z.B. aktuell rund 43 Cent - für jedes eingespeiste kwh elektrischen Strom vom Netzversorger. Dieses Summe wird aber - und das ist auch ganz o.k. so - jedes Jahr um ein paar Cent weniger. Das gilt natürlich nur für Neuanlagen. Bestehende Anlagen erhalten die vereinbarte Vergütung für 20 Jahre garantiert. Wenn nun also eine PV Anlage auch nur 1 Jahr "später" ans netz geht, so erhält sie für die folgenden 20 Jahre für jedes eingespeiste kwh ein paar Cent weniger Einspeisevergütung. Das macht dann schnell eine Menge Geld aus.

Nicht ganz richtig, aber falsch?

Doch nun machen erste Meldungen die "Runde", nach denen der Begriff "ans Netz gehen" ganz anders definiert wird. Nämlich so, wie er auch in den Verträgen des EEG steht. Dort steht ganz klar geschrieben, dass die Anlage lediglich "in Betrieb genommen" sein muss. Von einer Abnahme seitens des Stromversorgers ist keine Rede. Also ist alleine das Datum der ersten Stromeinspeisung dieser PV Anlage entscheident, bzw. genau genommen das Datum der ersten Stromeinspeisung, also der Tag, an dem erstmalig Strom zur Abnahme in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Damit ist doch alles "geritzt"!

Alles in Butter

Somit stellen angebliche personelle Engpässe bei den Netzbetreibern nun auch kein Problem mehr da, denn es ist unerheblich, wie schnell der Netzbetreiber sich mal "bequemt", um die Anlage abzunehmen. Es zählt das Datum der ersten Inbetriebnahme. Sicherlich ist es am besten, wenn Inbetriebnahme und Abnahme der Anlage zeigleich, und auch im Einvernehmen stattfinden. Aber wenn die Herren vom Energieversorger das nicht hinbekommen, nun, dann geht es eben nicht anders. Macht ja nix:-)