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Historie des EEG

Die Entstehungsgeschichte des EEG.

24.02.2010 JB - Der Grundgedanke des EEG, welches zunächst noch "Stromeinspeisegesetz" lautete ist, dass Betreibern von Stromerzeugungsanlagen, welche Ihre Energie aus Erneuerbaren Energieformen gewinnen (Wind, Wasser, Sonne...) eine Planungssicherheit geben soll. Eine entsprechend förderfähiges Anlage erhält so also z.B. für 20 Jahre lang fest vergütete, lediglich von der Menge (Anzahl Kwh) her abhängende Beträge. Dieses Verfahren war ursprünglich nötig, weil Atomstrom z.B. auch (heimlich) gefördert wurde, und somit extrem günstig angeboten werden konnte. Mit dieser Regelung sollte also u.a. erreicht werden, dass auch kleine Stromerzeuger, wenn sie umweltfreundliche regenerative Energie in Strom umsetzen, einen Wettbewerbsvorteil haben, denn die entsprechenden Anlagen sind seinerzeit noch sehr sehr teuer gewesen, und konnten von dem "normalen" Vergütungssätzen für Strom nicht finanziert werden.

1990 - das 1000-Dächer-Programm

Auf drängen div. Umweltbewegungen wurde dieses Programm ca. im September 1990 ins Leben gerufen. Es war in Deutschland ein Subventionierungsprogramm mit dem Ziel, die Photovoltaikanlagen zu fördern. Dieses Programm wurde ursprünglich auch mit dem Ziel entwickelt, um den "bereits erreichten technischen Standard" der PV Anlangen zu bewerten. Im Juli 1991 wurde dieses Programm dann auch auf die sog. neuen Bundesländer ausgeweitet. Gefördert wurden nur "deutsche" Anlagen (auch wenn die Module im Ausland produziert wurden) und auch nur bis zu einer Größe von 5 kwPeak. Die Anlagen mussten sagenhafte "drei" Zähler haben (Einspeisezähler, Erzeugungszähler, Bezugszähler).

Anlagenkosten um 1990

Eine 1 kwPeak PV Anlage kostete seinerzeit (1990) sagenhafte 30.000 DM!!! Das ist nach heutigen Stand (Stand 2010) rund 15.000 Euro. Heute kostet die gleiche Anlage, die natürlich technisch sogar besser ist, nur rund 3.000,- Euro. Das ist - offenbar - auch der Grund, warum im Laufe der Zeit die Vergütung - auch für neue Anlagen - immer weiter gefallen ist.

1991 - das Stromeinspeisegesetz

Am 01.01.1991 trat das sog. deutsche Stromeinspeisungsgesetz (Strom aus Erneuerbare Energien) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtete Elektrizitätsunternehmen, den Strom aus Erneuerbaren Energiequellen (z.B. PV Photovoltaikanlagen) abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütungssätze waren zunächst aber nur für Windkraftanlagen interessant und kostendeckend. Das ist auch der Grund, warum es in den Folgejahren einen sog. "Windboom" bei den Windkraftanlagen gegeben hat. Für PV (Photovoltaik) Anlagen waren die Vergütungssätze jedoch noch viel zu gering, so das es praktisch kaum lohnte, sich so eine PV Anlage auf das Dach zu montieren, denn die PV Anlage war seinerzeit noch extrem teuer (das ist 20 Jahre her müssen Sie, lieber Leser, bedenken).

1999 - das 100.000 Dächer Programm

Von 1999 bis ca. 2003 folgte als Teil des in 2000 entworfenen EEG das sog. 100.000 Dächer Programm. Dabei wurden Privatpersonen, Freiberufler und kleine Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten von der KfW gefördert. Schon bald wurde eine Menge von schönen 300 Megawatt! installierter PV Leistung erreicht (was sonne-24 natürlich sehr freut). Diese 300 MB stellen jedoch eine Art festgelegte Grenze dar, die mittels dieses 100.000 Dächer Programmes nicht überschritten werden durfte. Somit wurde das EEG 2004 überarbeitet.

2000 - das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im April 2000 wurde das EEG überarbeitet, wobei zum einen die sog. geothermisch erzeugte Energie mit einbezogen wurde, andererseits gab es jedoch eine generelle Absenkung der Förderung. Dieses EEG wurde zum Jahreswechsel 2003/2004 erneut geändert. Dabei wurde die Förderung der Photovoltaik nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms angepasst.

2004 - das überarbeitete EEG

Das EEG wurde im Juli / August 2004 überarbeitet. Zum einen wurde die Förderung der Windkraft weiter reduziert. Aber auch andere Fördersätze wurden angepasst, also reduziert. Es gab aber auch juristische Anpassungen, welche die Stellung des Anlagenbetreibers (letztlich der Betreiber von kleinen PV Hausanlagen) gegenüber dem Stromabnehmer verbesserte. Als Hinweis zur Vergütung; in 2004 wurde für PV Anlagen 57,4 Cent pro kwh erzeugten Strom vergütet. In jedem Folgejahr erhalten NEUE Anlagen 5% weniger - für auch wieder 20 Folgejahre. Dies wurde mit geringen Korrekturen/Rundungen bis 2009 fortgeführt....

2009 - das ganz neue EEG

....doch dann kam im Dezember 2009 wieder einige Neuerungen hinzu, welche aktuell noch NICHT in Kraft getreten sind. Die hier beschrieben Änderungen sollen im Juli 2010 in Kraft treten. Erstmals wurde das Gesetz dahingehend verändert/erweitert, dass nun auch Wärme und Kälteerzeugungsmaschinen (Wärmepumpen....) mit einbezogen wurden. Vom grundsätzlichen Aufbau her ist das Gesetz so geblieben, wie in 2004 beschlossen. Allerdings wurden die Paragrafen komplett neu nummeriert. Statt bisher ca. 20 sind es nun immerhin schon fast 70 Paragrafen :-( Weiterhin wurden ein paar Schikanen eingebaut. Betreiber müssen nun Standort und Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur melden. Berücksichtigt wurde nun auch der Umstand, dass mehrere kleine Anlangen (eines Betreibers) wie eine große Anlage gesehen werden. Weiterhin müssen sehr große Anlagen (ab ca. 100kwPeak) nun über einen "besonders intelligenten" Wechselrichter verfügen, der über den Stromeinkäufer (RWE....) gesteuert werden kann!!! Das stromeinkaufende Unternehmen (RWE....) ist also berechtigt, Spitzenströme herunter zu fahren, wenn diese aktuell nicht aufgenommen werden können. Allerdings wird der Anlangenbetreiber entsprechend auch dafür vergütet. Auch sollen Freiflächenanlagen, die auf Akkerflächen errichtet werden, vollständig aus der Förderung rausgenommen werden. Offensichtlich soll diese in 2009 überarbeitete Version des EEG in erster Linie dazu dienen, das Wachstum der PV Energie zu vermindern. Anlagen, die in 2009 neu errichtet wurden, erhalten - wie immer - 20 Jahre lang eine Vergütung von 39,14 Cent pro kwh eingespeisten Strom.

Die Vergütungssätze für PV Anlagen bis 30kwP

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