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Ergänzungen zur EEG Novelle

Ergänzung vom April 2010

Nach jetzigem Kenntnissstand wird eine Vergütung von 32,88 Cent pro kwh eingespeistem Strom für 20 Jahre vergütet, wenn die Anlage in 2010 in Betrieb genommen wird.

Ergänzung vom Mai 2010

Der Umweltausschuss des Bundestages hat den Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes für die Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht (PV, Photovoltaik) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposition aus Grünen, Linksfraktion und SPD stimmte am Mittwochvormittag, dem 05.05.2010 geschlossen gegen den Antrag. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Vergütung - wie weiter oben berichtet - für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll es eine Absenkung um 15 Prozent, ebenfalls zum 1. Juli 2010 geben.

Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf wurde entsprechend der angenommenen Änderungsanträge (17/1663 bis 17/1666) die Definition der Konversionsflächen verändert und die Schwankungsmöglichkeiten für die Absenkung der Vergütung (Degression) verringert. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom geben und der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.

Im Bundestag fand am 06.05.2010 ab ca. 15:00 Uhr die 2. und 3. Lesung zur EEG-Novelle statt. Erwartungsgemäß wurde sie unverändert verabschiedet.

Der Bundesrat wird Anfang Juni über die EEG-Novelle beraten. Sollte der Bundesrat Einwände oder Änderungswünsche haben, so kann der Bundestag diese überstimmen...

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