Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit ca. April 2000 gültig und aktiv. Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden, die bei der Erzeugung keine Treibhausgase ausstoßen, insbesondere aus Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen).
Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energien wie beispielsweise Erdöl und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll. Lesen Sie bitte die Hintergründe zur Förderung.
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